AGB
Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Wir liefern nur für den gewerblichen Bedarf.
(2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder
von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer
Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden
vorbehaltlos ausführen.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung
der Kaufverträge getroffen werden, sind in diesen Verträgen schriftlich
niedergelegt.
(4) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne
von § 310 Abs. 1 BGB.
(5) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit
dem Kunden.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sich aus der
Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(2) An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen
behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber- sowie sonstige Schutzrechte
vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“
bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer
ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(3) In unserem Shop hat der Kunde die Möglichkeit, Produkte auszuwählen und
zu
Bestellen. Der Kunde kann die von ihm gewünschte Anzahl der Produkte auf
der Webseite angeben. Diese werden in einem virtuellen Warenkorb
gesammelt; der Kunde erhält am Ende seines Einkaufs eine
Zusammenstellung der Produkte. Der Kunde verzichtet darauf, vor Abgabe der
Bestellung technische Mittel zu Erkennung und Berichtigung von
Eingabefehlern zur Verfügung gestellt zu bekommen.
(4) Der Kunde verzichtet auf die Einhaltung der Pflichten in Sinne § 312 e Abs. 1
Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 BGB sowie § 3 BGB Info V.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere
Preise „ab Werk“ bzw. im Streckengebiet ab deutschem Herstellerwerk
ausschließlich Transport und Verpackung; Transport- und Verpackungskosten
werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Sonderleistungen werden je nach Aufwand berechnet.
(3) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn
nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen,
insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen
oder Schwankungen bei Devisennotierungen, eintreten. Diese werden wir dem
Kunden auf Verlangen nachweisen.
(4) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen;
sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
(5) Der Mindestbestellwert beträgt ca. 250,00 Euro. Darunter stellen wir einen
Mindermengenzuschlag in Höhe von 30,00 Euro in Rechnung; hiervon
ausgenommen sind Musterbestellungen.
(6) Bei bekannt gewordenem Liquiditätsengpass des Kunden sind wir berechtigt,
nur gegen Vorkasse zu liefern oder die Erfüllung des Vertrages gänzlich zu
verweigern.
(7) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der
Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur
Zahlung fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den
Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlungen gilt die Zahlung erst
als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(8) Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(9) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem
ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferung, Lieferzeit, Leistungszeit
(1) Wir sind nur zur Lieferung verpflichtet, wenn der Kunde die angegebene
Mindestmenge der Artikelbeschreibung bestellt hat.
(2) Bei Artikeln mit Werbeanbringung kann es vorkommen, dass aus technischen
Gründen eine Mehr- oder Minderlieferung (max. 10%) erfolgt. Wir werden uns
jedoch bemühen, eine genaue Lieferung vorzunehmen.
(3) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart
worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Der Beginn der von
uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen
voraus.
(4) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der dem Kunden obliegenden Verpflichtungen
voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(5) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies
für den Kunden zumutbar ist.
(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden
Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
(7) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (6) vorliegen, geht die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in
dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
§ 5 Gefahrübergang, Versand / Verpackung
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung
„ab Werk“ vereinbart.
(2) Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kunden. Wir
werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und
Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten –
auch bei vereinbarter Frachtfreilieferung – gehen zu Lasten des Kunden.
(3) Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe des
seit dem 01.01.2019 geltenden Verpackungsgesetztes nicht zurück;
ausgenommen sind Paletten. Der Kunde hat für die Entsorgung der
Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
(4) Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert,
so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall
steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.
(5) Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden wir die Lieferung durch eine
Transportversicherung absichern.
§ 6 Gewährleistung, Haftung
(1) Durch die Materialbeschaffenheit des jeweiligen Artikels können geringe
Druckfarbabweichungen möglich sein. Geringe Druckfarbabweichungen
stellen daher keinen Mangel im Sinne des § 434 BGB dar.
Geringe Abweichungen in Format und Material bei dem jeweiligen Artikel sind
ebenfalls möglich, und stellen ebenso keinen Mangel im Sinne des § 434 BGB
dar.
Gleiches gilt für technische Verbesserungen, welche wir uns vorbehalten.
(2) Sofern der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft im Sinne von § 343 Abs. 1
HGB ist, kann der Kunde seine Mängelgewährleistungsansprüche nur unter
Beachtung seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB
geltend machen. Der Kunde verpflichtet sich, seiner Mängelanzeige einige
Belegmuster beizufügen.
(3) Darüber hinaus gilt für Unternehmer, welche keine Kaufleute sind,
offensichtliche Mängel innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung anzuzeigen.
(Vgl. MüKoBGB/Wurmnest BGB § 309 Abs. 8 Rn.70).
(3) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir
unter Ausschluss der Rechte des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten oder
den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zunächst zur Nacherfüllung
verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur
Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels
(Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache erfolgen.
Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
Im Fall der Nacherfüllung tragen wir die erforderlichen Aufwendungen nur bis
zur Höhe des Kaufpreises.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt,
Minderung zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Die
Nacherfüllung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen,
s o w e i t n i c h t a u f g r u n d d e s Ve r t r a g s g e g e n s t a n d s w e i t e r e
Nacherfüllungsversuche angemessen und dem Kunden zumutbar sind.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht verletzen; auch in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung
ausgeschlossen.
(9) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang.
§ 7 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist –
ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus
Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder
wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823
BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines
Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung den Ersatz nutzloser
Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der
Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach
Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös
Allgemeine Verkaufsbedingungen der m.e.s. ideenreich GmbH (Stand: November 2020)
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Allgemeine Verkaufsbedingungen
ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener
Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771
ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO
zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Kunde ist zu Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der
Vorbehaltsware nicht befugt.
Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle
Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich
Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung
gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon,
ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur
Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen,
solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein
Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist
oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und
den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(4) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets
für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag,
einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt
im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(5) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich
Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt
der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des
Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde
uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so
entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten
die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Muster, Produktionsvorlagen, Reprofilme, Digitale Vorlagen, Rechte Dritter, Werbetexte und Abbildungen
(1) Der Kunde erhält bei der ersten Bemusterung jeweils ein Muster oder eine
Produktionsvorlage eines jeden Artikels ohne Mindermengenzuschlag. Muster
können nicht zurückgegeben werden.
(2) Dem Kunden ist es nicht gestattet, von uns erstellte und zur Verfügung
gestellte Muster, Produktionsvorlagen, Reprofilme oder digitale Vorlagen zu
vervielfältigen und / oder zum Werkzeugbau zu nutzen, gleich, ob der Kunde
selbst oder Dritte diesen Werkzeugbau durchführen.
(3) Reprofilme in der Größe 1:1 werden vom Kunden gestellt oder von uns gemäß
Kundenvorlage nach Aufwand und zu Selbstkosten erstellt.
(4) Bei Zusendung von digitalen Vorlagen auf Datenträger behalten wir uns eine
vorherige Prüfung der Verwendbarkeit vor; eventuell entstehende Kosten
werden dem Kunden zur Genehmigung aufgegeben.
(5) Stellt der Kunde uns Muster, Produktionsvorlagen, Reprofilme oder digitale
Vorlagen zur Verfügung, so haftet der Kunde dafür, dass diese frei von
Rechten Dritter sind. Der Kunde verpflichtet sich insoweit, uns völlig von
Ansprüchen Dritter, die sich aus eventuellen Verletzungen von deren Rechten
ergeben, freizustellen.
(6) Der Kunde erteilt uns mit Auftragserteilung die ausdrückliche Genehmigung,
für ihn gefertigte Artikel abzulichten und in unseren jeweiligen Katalogen
darzustellen.
(7) Wir weisen darauf hin, dass nicht alle in unseren Katalogen gezeigten
Werbetexte und Abbildungen durch uns gefertigt wurden; sie dienen lediglich
als Beispiel.
§ 10 Werbeanbringung, Einzelne Kosten
(1) Falls der Kunde keine genauen Angaben über den Stand der
Werbeanbringung macht oder die gewünschte Platzierung aus technischen
Gründen nicht einzuhalten ist, wird die Werbung an einer geeigneten Stelle
angebracht.
Im Einzelnen stellen wir folgende Kosten in Rechnung:
(2) Werbeanbringungskosten: Falls die Artikelbeschreibung nichts anderes
aussagt, entstehen pro Artikel und für jeden Werbetext Einrichtkosten in Höhe
von 12,50 Euro.
(3) Werkzeugkosten: Falls die Artikelbeschreibung nichts anderes aussagt,
werden die entsprechenden Werkzeuge nach Zeitaufwand zu reinen
Selbstkosten berechnet. Wenn wir die Vorlage des Kunden erhalten haben,
können Circa-Preise vorab genannt werden.
(
4) Siebschablonenkosten / Tamponklischeekosten: Siebschablonen und
Tamponklischees werden für jeden Auftrag neu erstellt. Falls im Artikeltext
nichts anderes genannt wird, stellen wir folgende Kosten in Rechnung:
- 22,00 Euro für kleinere Druckflächen (bei flachen Streuartikeln und / oder Kugelschreibern, Feuerzeugen etc.).
- bis 50,00 Euro für größere Druckflächen (wie Taschen, Regenschirme, Radios, Uhren etc.). (5) Lithofilmkosten: Lithofilmkosten fallen bei Firmenzeichen, umfangreichen Satztexten, Zeichen- und Satzmontagen, Verkleinerungen und Vergrößerungen an. Falls im Artikeltext nichts anderes genannt wird, stellen wir für Lithofilmkosten 15,00 Euro in Rechnung. (6) Reprofilmkosten: Falls Reprofilme von uns nach Kundenvorlage erstellt werden, stellen wir dem Kunden unsere Selbstkosten nach Aufwand in Rechnung. (7) Satzkosten: Für Satzkosten stellen wir pro Zeile 7,70 Euro in Rechnung, wenn wir aus vorhandenen Satzbuchstaben prägen können. Im Einzelnen werden in Rechnung gestellt: ● für Korrekturandruckmuster 50,00 Euro
- für Sonderdruckfarben 12,50 Euro
- für Korrekturprägemuster 50,00 Euro
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Leverkusen als Gerichtsstand vereinbart; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UNKaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
(4) Datenschutz- Zur Auftragsabwicklung speichern wir Daten unserer Kunden und geben Sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte. Außerdem nutzen wir die Daten zu Werbezwecken. Der Kunde kann der Nutzung der Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen. Ergänzung zu unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen Hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass wir keine Stornierungen von Bestellungen oder Verträgen akzeptieren, die in Verbindung mit vorhersehbarer, wirtschaftlichen Störungen aufgrund des aktuell grassierenden Corona-Virus, insbesondere, aber nicht ausschließlich, aufgrund von Absagen von Ereignissen/Events oder Lieferproblemen - sofern dies nicht schriftlich, vertraglich anders geregelt ist. Bitte beachten Sie daher die oben genannten Punkte, bevor Sie Ihre Bestellung aufgeben bzw. bestätigen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.